privater Eigentümerflohmarkt auf der Grünfläche der Hiberniastrasse am 22.04.2023 von 10 – 16 Uhr
1. Veranstalter
Peter Nieländer, Hiberniastr. 21, 45772 Marl | Mobil: 01573-4330311 | info@hiberniastrasse-marl.de
(Privat; nicht gewerblich / gewählter Beirat und Teileigentümer der Bruchteilseigentümergemeinschaft der Grünfläche Hiberniastraße in Marl)
2. Teilnehmer Verkauf
Der Flohmarkt richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Im Speziellen nur an Anwohner der Bereitschaftssiedlung und deren Familienangehörigen und deren Straßen Leverkusener Str., Leunaer Str., Hiberniastr., Bitterfelder Str., Höchster Str. und Merseburger Weg. Gewerbliche Anbieter, so wie das Anbieten von privatem Kunstgewerbe, Modellbau, Bastelarbeiten und dergleichen sind nicht zulässig. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung und kann ohne nähere Begründung eine Zulassung verweigern.
3. Hausrecht
Den Anweisungen des Veranstalters und der Ordner ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis für den Veranstaltungstag zur Folge haben! Eine Gebührenerstattung erfolgt nicht.
4. Auf- und Abbau
Der Aufbau ist am Tag der Veranstaltung in der Zeit von 8:00 – 9:30 Uhr durchzuführen. Bis spätestens 9:00 Uhr sind alle Fahrzeuge und Anhänger aus der Veranstaltungsfläche zu entfernen. Sollten sich nach 9:00 Uhr Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände befinden, werden diese kostenpflichtig abgeschleppt. Der Abbau darf nicht vor 16:00 Uhr, dem offiziellen Ende des Flohmarkts, erfolgen.
5. Standzuteilung
Die für den Flohmarkt freigegebenen Flächen können ab 8:00 Uhr bebaut werden. Die Standplätze werden vorab zugewiesen und per E-Mail mitgeteilt. Eventuelle Restplätze werden am Tag der Veranstaltung zugewiesen.
6. Standgröße
Die Gesamttiefe des Stands darf 3,00 Meter nicht überschreiten. Über Ausnahmen hierüber entscheidet der Marktleiter / die Ordner.
7. Reinigung
Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und der Müll mitzunehmen. Die aufgestellten Mülltonnen der Verkaufsfläche und im Bereich der Grünfläche dürfen nur zur Entsorgung herkömmlichen Mülls benutzt werden. Vor den Häusern stehende Mülltonnen der Anwohner dürfen nicht benutzt werden. Eine Entsorgung von Trödelwaren ist nicht zulässig. Bei einer nachweislichen Verschmutzung durch den Teilnehmer, wird eine Reinigungspauschale von 50,00 Euro erhoben. Bei einer nachweislichen Benutzung von Mülltonnen der Hauseigentümer durch den Teilnehmer, wird eine Entsorgungspauschale von 50,00 Euro erhoben.
8. Verkaufs- und Zulassungsverbot
Teilnehmer, welche nach Aufbau des Standes als gewerbliche Aussteller („auch Hobbykünstler“) identifiziert werden, wird der Warenverkauf auch nach einem Aufbau untersagt. Eine Erstattung der Platzgebühren erfolgt in diesem Fall nicht. Es gilt ein Verkaufs- und Ausstellverbot für Waffen, Tiere, Pornografie und NS-Artikel sowie zum Verzehr geeigneter Waren.
9. Kindertrödel
Jugendliche bis zum einschließlich 16. Lebensjahr trödeln mit einem kinderspezifischen Angebot kostenlos. Sollte sich ein anderer Sachverhalt zum Verkaufsgut ergeben, kann die Marktleitung über die Erhebung einer Standgebühr nachträglich entscheiden. Diese ist sofort zur Zahlung fällig.
10. Rettungswege
Beim Aufbau des Standes ist auf einen Rettungsweg zwischen den jeweils gegenüberliegenden Ständen zu achten. Die öffentliche Straße und die Wege sind frei zu halten und dürfen nicht verstellt werden. Darüber hinaus dürfen nur die im Plan ausgewiesenen Flächen zum Standaufbau genutzt werden.
11. Verkehr
Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf der Grünfläche verboten und im Bereich der Straße und der Wege zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates, Rollern oder anderen Sportgeräten / Fahrzeugen während der Veranstaltung ist untersagt! Hunde sind an einer Leine zu führen.
12. Brandschutz
Offenes Feuer am Stand ist untersagt.
13. Standgebühr
Die Standgebühr ist vorab zu zahlen. Sollte der Stand größer sein als in der Anmeldung angegeben, entscheidet der Marktleiter gegebenenfalls vor Ort über ein zusätzliches Entgelt, das sofort zur Zahlung fällig ist. Bei fehlender Zahlung und / oder fehlender Teilnahmebestätigung besteht kein Anspruch auf einen Standplatz.
14. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche durch Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Publikum oder Mitarbeiter des Veranstalters entstehen. Für Schäden die durch Diebstahl, Blitzschlag, Wassereinwirkung, Sturm, Feuer oder Explosion entstehen, übernimmt der Veranstalter ebenso keine Haftung. Der Standbetreiber haftet für jeden Personen und Sachschaden, der durch seinen Standaufbau oder sein Warensortiment entsteht. Der Aussteller stellt den Veranstalter ausdrücklich von allen Schadensersatzansprüchen frei. Schadensansprüche in jeglicher Form können aufgrund irrtümlicher Angaben ebenso nicht gegen den Veranstalter erhoben werden.
15. Veranstaltungsausfall oder Abbruch
Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung infolge höherer Gewalt, insbesondere widriger Witterungsverhältnisse, besteht kein Anspruch auf volle oder anteilige Rückerstattung des Standgeldes. Bei Absage durch Gründen, die der Veranstalter zu verantworten hat, wird das Standgeld zurückgezahlt.
Ende der Marktordnung